Die Inhaber eines elektronischen Personalausweises können mittels elektronischer Dienstleistungen eine Übersicht über eigene Verwaltungsdelikte gewinnen. Dies ermöglicht die Erweiterung eines entsprechenden Projekts des Innenministeriums im Bereich der öffentlichen Ordnung, Personen- und Eigentumssicherheit.
Mithilfe eines weiteren Dienstes kann der Inhaber eines elektronischen Personalausweises auch Informationen über seine Schulden gegenüber der Polizei, Feuerwehr sowie den Arbeitsstellen der zivilen Staatsverwaltung erhalten. Voraussetzung für die Nutzung dieser Dienstleistungen ist ein aktivierter elektronischer Personalausweis mitsamt persönlichem Sicherheitscode. Dem Innenministerium zufolge soll es in Kürze auch möglich sein, ein Gesuch um Ratenzahlung, Stundung sowie Schuldenerlass auf elektronischem Wege einzureichen.
Die internen Prozesse hat das Ressort im Rahmen des Programms „Effiziente, verlässliche und offene Staatsverwaltung" aufgebaut und automatisiert. Die erste Phase war ab November 2007 bis Dezember 2015 im Rahmen des Programms OPIS, das aus dem Europäischen Fonds für Regionalentwicklung mitfinanziert wurde. In dieser Phase betrug die Förderung rund 43 Millionen Euro.
Die zweite Phase verlief vom August 2014 bis zum März 2017 im Rahmen des Programms „Integrierte Infrastruktur", auch unter finanzieller Beteiligung des Europäischen Fonds für Regionalentwicklung in Höhe von knapp 4 Millionen Euro. Zulieferer war ein Konsortium dreier Lieferanten: SAP Slowakei, Ericsson Slovakia und MICROCOMP - Computersysteme. Die zweite Phase wurde administrativ und finanziell endgültig im Dezember des Vorjahres abgeschlossen.
Quelle: TASR