Die Regierung hat am Mittwoch einen Vorschlag des Justizministers Gábor Gál zur Änderung der Verfassung gebilligt. Die Novelle betrifft die Auswahl der Verfassungsrichter und soll den Auswahlprozess verbessern. Dafür wurden die Voraussetzungen verschärft, die jemand erfüllen muss, der Verfassungsrichter werden will. Die Fachöffentlichkeit hatte zuvor den Vorschlag scharf kritisiert, den Auswahlprozess in einem einfachen Gesetz zu regeln. So hätte man die Wahl politisch beeinflussen und missbrauchen können, meinten Kritiker.
Erhöht wird das Mindestalter der Kandidaten von 40 auf 45 Jahre, sowie die Anzahl der notwendigen Stimmen im Parlament. Zuvor war eine einfache Mehrheit der anwesenden Abgeordneten notwendig, nun soll eine absolute Mehrheit Bedingung werden. Die Wahl durch eine Verfassungsmehrheit sei dem Justizminister Gál zufolge unrealistisch.
Für den Posten kann sich ein Kandidat bewerben, der unbescholten ist, mindestens 15 Jahre praktische Erfahrung hat und eine allgemein anerkannte Persönlichkeit im Bereich Recht ist. Diese Anforderungen sollten eine Garantie dafür sein, dass der künftige Richter ehrlich, unpersönlich und unparteilich entscheiden wird, betonte der Justizminister.
Die Gesetzesänderung behandelt auch die Frage der Pensionierung aller Richter. Die bisherige Altersgrenze von 65 Jahren wird in der Novelle auf 70 Jahre erhöht. Der ursprüngliche Vorschlag des Justizministers sah eine Erhöhung des Pensionsalters um drei Jahre vor. Infolge der Diskussionen mit den Vertretern des Gerichtsrates, des Obersten Gerichtes sowie des Verfassungsgerichtes stimmte der Minister einer Erhöhung um fünf Jahre zu.
Die Durchsetzung der Novelle im Nationalrat erfordert auch die Stimmen oppositioneller Abgeordneter. Diese haben jedoch den Gesetzesvorschlag noch nicht unterstützt. Der Justizminister plane diesbezüglich mehrere Verhandlungen und sei bereit, Zugeständnisse einzugehen.
Quelle: TASR