Bessere Informiertheit bei Rentenversicherung

Bessere Informiertheit bei Rentenversicherung

Die Menschen, die im sogenannten dritten Pfeiler der Rentenversicherung sparen, sollen besser über ihre Ersparnisse informiert werden. So können sie besser planen, wann sie in Rente gehen. Das slowakische Arbeitsministerium bereitet eine Regel vor, die ab Januar nächsten Jahres einen neuen Kontoauszug im dritten Pfeiler einführen soll. Über die Neuigkeiten in der Zusatzrentenversicherung informierte am Mittwoch Arbeitsminister Ján Richter: „Die Regierung hat sich verpflichtet, dass sie die Informiertheit der Menschen über ihre aktuellen und künftigen Ansprüche auf Altersrente erhöht. Auch die Gesetzesnovelle zur Zusatzrentenversicherung ordnet dies an. Ziel ist es, den Menschen zu ermöglichen, sich einfacher über ihre Versicherung im Rentenalter zu entscheiden."

Das Ergebnis dieser Maßnahme soll ein individualisiertes Dokument sein, das den Bürgern ihre Kenntnisse über den Zustand und den Wert ihrer Rentenansprüche erleichtert. Es handelt sich um ein Konzept, das in einigen Ländern als „orangefarbener Umschlag" bekannt ist. Diese Maßnahme soll die über 782.000 Sparer im dritten Pfeiler betreffen, sowie die knapp 29.000 Bezieher der Altersrente aus dem dritten Pfeiler. Alle vier in der Slowakei tätigen Zusatzrentenversicherungsanstalten sollen diese Dokumente automatisch ab Anfang 2019 versenden. Die Auszüge sollen in elektronischer Form geschickt werden, nur bei Bedarf in Papierform. Sie sollen viel verständlicher formuliert werden als die bisherigen Auszüge. Das Dokument soll folgende Angaben beinhalten: das Alter, in dem die Zusatzrente ausgezahlt werden kann, die Aufrechnung und Gesamtsumme der ausgezahlten Rente sowie die Kosten und Gebühren der letzten 12 Monate. Außerdem sollen die Sparer über alternative Prognosen der Rentenraten mit drei möglichen Entwicklungsszenarien informiert werden sowie über den Einfluss der Inflation auf ihre Ersparnisse.

Das Arbeitsministerium legte den Entwurf der Maßnahme zum Anhörungsverfahren vor, das bis zum 15. August abgeschlossen werden soll. In Kraft soll die neue Regel am 1. Januar 2019 treten. Das Ministerium verkündete, dass es im nächsten Jahr ähnliche Regeln auch im zweiten Pfeiler der Rentenversicherung plant. Im zweiten Pfeiler kommt das Geld der Menschen auf Konten, die private Rentenverwaltungsgesellschaften verwalten. Dies ist eine Alternative zum ersten Pfeiler, also der staatlichen Altersversicherung.

Quelle: TASR


Jana Hrbeková, Foto: TASR

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