Novelle zur Veröffentlichung von Gehältern sorgt für Diskussionen

Novelle zur Veröffentlichung von Gehältern sorgt für Diskussionen

Anfang Mai soll eine Novelle zur Veröffentlichung von Gehältern in Jobangeboten in Kraft treten. Demnach müssen Arbeitgeber in ihren Stellenausschreibungen auch die Höhe des Grundgehalts angeben. Arbeitsminister Ján Richter zufolge könne dies eine Möglichkeit sein, wie man Gehälter in der Slowakei auf natürliche Weise erhöhen kann:

„Ich begrüße die Novelle und sehe darin kein wesentliches Problem. Es dient als Orientierung für den Bewerber bei der Jobsuche, damit er sich am Anfang entscheiden kann. Es kann auch dem Angestellten helfen, der nach besseren Arbeitsbedingungen sucht. Aber das ist legal und normal."

Hauptziel der Novelle aus der Sicht des Arbeitsministeriums sei es, eine größere Transparenz zu schaffen. Das heißt, der Bewerber würde eine komplexere Information bekommen. Er könne danach vom Arbeitgeber fordern, dass das Gehalt auch im Arbeitsvertrag verankert ist, ergänzte Richter. Er sehe darin auch eine Herausforderung für die Arbeitgeber, um eine qualifizierte Arbeitskraft zu kämpfen.

Die Direktorin des Jobportals profesia.sk, Ivana Molnárová, ist der Meinung, dass die Novelle keine größere Transparenz mit sich bringe, sondern den Firmen das Leben schwerer mache. Dem Jobportal zufolge handle es sich um einen markanten Einschnitt in die Firmenpolitik. Es komme ausgerechnet zu einer Zeit, in der viele Arbeitgeber Probleme haben, neue Angestellte zu finden. Laut Molnárová helfe die Gehaltsangabe manchen Branchen

deutlich. Es gebe aber auch Branchen, denen es schadet. Dem Marketingmanager des Jobportals, Martin Menšík, zufolge sei die Veröffentlichung der Gehälter eine gute Sache, die festgelegte Form, die nur das Grundgehalt berücksichtigt, sei jedoch unglücklich:

„In diesem Moment ist es falsch für die Arbeitgeber, aber auch für die Bewerber. Die Jobsuchenden werden nicht wissen, wie viel sie im Endeffekt wirklich verdienen können."

Es steht nicht im Gesetz, ob ein Arbeitgeber in Jobangeboten das Grundgehalt für Stunden, Wochen oder Monate ausgerechnet angeben soll. Und dies stelle laut Martin Menšík ein Problem dar, da lauter verschiedene Angaben erscheinen werden. Die Novelle wird die öffentliche Verwaltung nicht betreffen. Neben Jobportalen kommt es zu Änderungen auch auf Werbeflächen, Flugblättern oder in Zeitungen - überall wo Informationen über freie Arbeitsstellen mit Kontaktdaten erscheinen.

Quelle: TASR


Naďa Vojtková, Foto: SITA

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