Die Rettungskräfte sind während jeder Silvesternacht im Großeinsatz. Der erhöhte Alkoholkonsum führt in Kombination mit Feuerwerken zu zahlreichen Unfällen. Insgesamt 75 Mal mussten in dieser Silvesternacht die Rettungswagen in der Slowakei für Menschen mit Alkoholvergiftung ausrücken. Darunter zu 17 Jugendlichen, die jünger als 18 Jahre waren. Am meisten hatte das Rettungspersonal in der Hauptstadt Bratislava zu tun. Bei der zentralen Notaufnahme im Krankenhaus wird jeder Patient behandelt, auch wenn er unter Alkoholeinfluss steht. Die Krankenversicherung kann allerdings anschließend von solchen Patienten eine Rückerstattung der Behandlungskosten verlangen. Wie der Sprecher der Krankenversicherung Dôvera, Matej Štepiansky, informiert, habe eine Krankenkasse in zwei Fällen ein solches Recht:
„Wir haben das Recht eine Rückerstattung von Kosten zu verlangen, wenn ein Versicherter aufgrund von Alkohol- oder Drogenkonsum behandelt werden muss, oder wenn er eine vorgeschriebene Behandlung missachtet."
Im Jahr 2015 bediente sich etwa die Krankenversicherung Dôvera beinahe 500 Mal dieses Instruments. 360.000 Euro sollten dementsprechend von den Patienten zurück in die Krankenkasse kommen. Ein wesentlicher Teil davon wurde auch eingetrieben. Tatsächlich wäre es wahrscheinlich noch mehr gewesen. Matej Štepiansky:
„Ob ein Patient Alkoholbedingt behandelt werden musste, erfährt die Krankenkasse über eine Meldung des Arztes oder des medizinischen Personals."
Entscheidend in diesem Prozess ist die Bereitschaft der Ärzte, eine bürokratisch aufwendige Meldung zu erstatten, die ihnen selbst jedoch keinen Nutzen bringt. Außerdem werden nicht bei jedem alkoholisierten Patienten dessen Blutproben auch im Labor nach Alkohol untersucht. Dies passiere eher nur bei solchen Fällen, die auf einer strafrechtlichen Ebene behandelt werden, etwa wenn ein Patient in Polizeibegleitung zur Notaufnahme komme. Zumindest für die Krankenkassen wäre es künftig hilfreich, wenn im Vertrag mit ihren Klienten eine Klausel stehen würde, die eindeutig besagt, dass der Versicherte die Behandlungskosten bei Unfällen tragen muss, wenn diese auf Alkoholkonsum zurückzuführen sind.
Quellen: RTVS