Ein Teil des Gesetzes über bestimmte Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheitslage in der Slowakei, das vom Nationalrat vor zwei Jahren verabschiedet wurde, ist nicht mit der Verfassung vereinbar. Dies entschied am Mittwoch (4.11.) das slowakische Verfassungsgericht. Die „Lex Attentat“ war von einer Gruppe oppositioneller Abgeordneter vor dem Verfassungsgericht angefochten worden. Verfassungswidrig ist ein Teil der Bestimmung, die es Gemeinden ermöglicht, Versammlungen zu verbieten. Im übrigen Teil der Beschwerde gab das Verfassungsgericht den Einwänden der Abgeordneten nicht statt. Die Oppositionspartei Progresívne Slovensko hatte argumentiert, dass die verabschiedete Rechtsnorm das Versammlungsrecht einschränke und in die Meinungsfreiheit eingreife. Sie beanstandete auch das verkürzte Gesetzgebungsverfahren, das als Reaktion auf das Attentat auf Ministerpräsident Robert Fico (Smer-SD) begründet wurde.
Quelle: TASR