Änderung der Strafprozessordnung bezüglich der „Reumütigen“ verfassungswidrig

Änderung der Strafprozessordnung bezüglich der „Reumütigen“ verfassungswidrig

Der Teil der Strafprozessordnung, der die Unzulässigkeit von Beweisen betrifft, die von sogenannten „Reumütigen“ (Kronzeugen) erlangt wurden, steht im Widerspruch zur Verfassung. Dies hat das slowakische Verfassungsgericht (ÚS) am Mittwoch (21.10.) entschieden, das bereits im Februar die Wirksamkeit dieses Teils der Novelle der Strafprozessordnung ausgesetzt hatte. Die im Dezember letzten Jahres vom Parlament verabschiedete Änderung wurde vor dem Verfassungsgericht von einer Gruppe von 51 Oppositionsabgeordneten sowie vom Generalstaatsanwalt Maroš Žilinka und vom Sonderstrafgericht angefochten. Das Parlament hatte die Novelle des Strafgesetzbuchs, die auch Änderungen in der Strafprozessordnung beinhaltet, im beschleunigten Gesetzgebungsverfahren verabschiedet. Die Abgeordneten der Koalition führten als Argument den Missbrauch des Instituts des „Reumütigen“ an, beispielsweise bei der Verurteilung von Personen auf der Grundlage von Aussagen, die sich als unglaubwürdig erwiesen haben.

Quelle: TASR

Jana Hrbeková, Foto: TASR

Živé vysielanie ??:??

Práve vysielame