Die slowakische Rechtsordnung bietet keinen alternativen rechtlichen Rahmen, der es gleichgeschlechtlichen Paaren ermöglichen würde, eine angemessene rechtliche Anerkennung und einen angemessenen Schutz ihres Familienlebens zu erlangen. Dies stellte das slowakische Verfassungsgericht in der Begründung seiner Entscheidung fest. Es hatte am 23. September den Antrag einer Gruppe von Abgeordneten abgewiesen, die Bestimmungen des Familiengesetzes und weiterer Gesetze zum Thema Ehe angefochten hatten. Das verfassungsrechtliche Problem liegt laut dem Gericht primär weder in der Existenz der angefochtenen Bestimmungen noch im besonderen Schutz der Ehe als Verbindung zwischen Mann und Frau. Der Kern des Problems liegt vielmehr „im Fehlen einer parallel bestehenden beziehungsweise alternativen gesetzlichen Regelung für das Zusammenleben von Partnern, deren Schaffung jedoch nicht in die Zuständigkeit des Verfassungsgerichts fällt“.
Quelle: TASR