Die obligatorische Eingliederung sogenannter „nicht funktionsfähiger Gemeinden“, eine Liste der Gemeindevorsteher, die Ausweitung der Unvereinbarkeit von Ämtern gewählter Vertreter in Kommunalorganen sowie Änderungen bei der Entscheidung über die Zulässigkeit von Straßennamen und die Einführung des neuen Instituts der Kurgemeinde. Diese Änderungen im Gemeindegesetz und weiteren kommunalen Rechtsvorschriften wurden von der Regierung am heutigen Mittwoch (16.9.) gebilligt. Das Innenministerium verspricht sich durch die Schaffung einheitlicher Regeln für beide Ebenen der Kommunalverwaltung, dass Auslegungskonflikte vermieden und die Vorhersehbarkeit des rechtlichen Umfelds für die Bürger wie auch für die Behörden gewährleistet werden.
Quelle: TASR