Die EU-Kommission wird den Fall der verweigerten Eintragung einer in Österreich geschlossenen Ehe zweier slowakischer Staatsbürger gleichen Geschlechts weiterhin aufmerksam verfolgen. In einer Stellungnahme vom Dienstag (11.8.) für die Nachrichtenagentur TASR erinnerte die EU-Kommission zugleich daran, dass die Urteile des Gerichtshofs der EU Vorrang vor dem nationalen Recht haben und von den Mitgliedstaaten vollständig umgesetzt werden müssen. Falls erforderlich, werde die EU-Kommission nach eigenen Angaben alle ihr zur Verfügung stehenden Instrumente nutzen. Das slowakische Innenministerium hatte dem Antrag von Ivan Novotný und Metod Špaček auf Eintragung ihrer im Jahr 2020 in Österreich geschlossenen Ehe in das besondere Personenstandsregister nicht stattgegeben.
Quelle: TASR