Das slowakische Innenministerium hat Ende vergangener Woche unter Verweis auf die Verfassung und das Familiengesetz beschlossen, dass im Ausland geschlossene gleichgeschlechtliche Ehen nicht in das slowakische Standesregister eingetragen werden. Nach Ansicht von Juristen und der Opposition hat in diesem Fall jedoch das Recht der Europäischen Union und das Urteil des Europäischen Gerichtshofs Vorrang, das die Anerkennung solcher Ehen vorschreibt. Betroffene Paare können sich nun an europäische Institutionen oder internationale Gerichte wenden.
Quelle: STVR
Jana Hrbeková; Foto: STVR