Der slowakische Generalstaatsanwalt Maroš Žilinka hat am Dienstag (21.7.) dem Innenministerium zwei Beanstandungen vorgelegt. Er wirft dem Ressort vor, die Anträge gleichgeschlechtlicher Personen auf Eintragung ihrer in Österreich geschlossenen Ehe in ein besonderes Personenstandsregister nicht innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Frist bearbeitet zu haben. Žilinka erklärte in einem sozialen Netzwerk: „Das Innenministerium ist als zuständige Verwaltungsbehörde verpflichtet, ohne unnötigen Aufschub über die Anträge zu entscheiden und die Antragsteller über die getroffene Maßnahme zu informieren – entweder über die Eintragung der Ehe in das besondere Personenstandsregister oder über die Ablehnung der Eintragung.“ Laut dem Sprecher des Innenministeriums Matej Neumann werde sich das Ressort unmittelbar nach Zustellung der Beanstandungen des Generalstaatsanwalts eingehend mit deren Inhalt befassen.
Quelle: TASR