Gesetzesnovelle bringt neue Regeln für Ausländer in der Slowakei

Gesetzesnovelle bringt neue Regeln für Ausländer in der Slowakei

Ausländer, die sich in der Slowakei aufhalten, können künftig nach Ablauf ihrer vorübergehenden Aufnahme eine befristete Aufenthaltsgenehmigung beantragen, sofern sie die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen. Dazu gehört auch ein Nachweis des Aufenthaltszwecks und einer gesicherten Unterkunft. Wer keinen Aufenthalt beantragt, darf höchstens ein Jahr in der Slowakei bleiben, und zwar ausschließlich zum Zweck der freiwilligen Rückkehr sein Heimatland. Die am Mittwoch (15.7.) in Kraft getretene Gesetzesnovelle verschärft zudem die Bedingungen für selbstständige Ausländer mit vorübergehender Aufenthaltsgenehmigung und regelt die Vorschriften für die Erteilung von Visa sowie für die administrative Ausweisung.

Quelle: Správy STVR
Jakob Horsch; Foto: TASR

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