Österreich verbessert den Schutz seiner Minderheiten

Österreich verbessert den Schutz seiner Minderheiten

Am 7. Juli 1976 hat der österreichische Nationalrat das Volksgruppengesetz verabschiedet. 50 Jahre später wurden die Rechte der anerkannten Volksgruppen, also der slowenischen, kroatischen, ungarischen, tschechischen, slowakischen und der Roma, mit einer Gesetzesnovelle gestärkt und abgesichert. Zweisprachige, also deutsch-slowenische, Gerichtsbarkeit wird es allerdings nach wie vor lediglich in Teilen Kärntens geben. Die Novelle wurde mit einer Zweidrittelmehrheit verabschiedet. Die FPÖ stimmte dagegen und sieht in der Reform eine Privilegierung der Volksgruppen. Der slowakische Außenminister Juraj Blanár (Smer-SD) hat die Novelle begrüßt. Zudem hofft er, dass dies einen positiven Schub bei der Debatte rund um die Finanzierung der bilingualen Komensky-Schule in Wien bedeuten werde. In Österreich leben, arbeiten oder wirken laut dem slowakischen Außenministerium rund 50.000 slowakische Landsleute.

Quelle: RSI, Parlament Österreich
Juraj Gigac; Foto: TASR/AP

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