Der Teil des Gesetzes über die slowakische Hauptstadt Bratislava, der die Anzahl der in den einzelnen Stadtbezirken gewählten Abgeordneten betrifft, ist verfassungswidrig. Dies hat am Mittwoch (24.6.) das slowakische Verfassungsgericht entschieden. Es gab dabei dem Antrag des Ombudsmanns Róbert Dobrovodský statt. Das Gericht beurteilte die Bestimmung, laut der die Anzahl der in den einzelnen Stadtteilen gewählten Abgeordneten vom Stadtrat entsprechend dem Anteil der Einwohnerzahl des Stadtteils an der Gesamtbevölkerung der Hauptstadt festgelegt wird. Dabei muss jeder Stadtteil mindestens einen Abgeordneten im Stadtrat haben. Wie das Verfassungsgericht feststellte, verstößt diese Regelung gegen die Verfassung sowie gegen den Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte. Der Ombudsmann hatte die bewusste Bestimmung mit der Begründung angefochten, dass sie gegen den Grundsatz der Wahlgleichheit verstoße.
Quelle: TASR