Präsident unterschreibt Gesetzesnovelle zum Aufenthaltsrecht von Ausländern

Präsident unterschreibt Gesetzesnovelle zum Aufenthaltsrecht von Ausländern

Nach Ablauf ihres vorübergehenden Aufenthalts können Ausländer in der Slowakei künftig eine befristete Aufenthaltsgenehmigung beantragen. Sie müssen jedoch Nachweise über den Zweck ihres Aufenthalts oder einen Nachweis über eine feste Unterkunft vorlegen. Dies geht aus einer Gesetzesnovelle hervor, die am Donnerstag (11.6.) vom slowakischen Staatspräsidenten Peter Pellegrini unterzeichnet wurde. Das Innenministerium begründete die Novelle damit, dass es viele Drittstaatenangehörige in der Slowakei gebe, denen temporärer Schutz gewährt wurde. Dieser Schutz endet jedoch im März 2027.

Um zu vermeiden, dass diese Menschen danach gezwungen werden, die Slowakei zu verlassen, hatte das Innenministerium eine Gesetzesänderung vorgelegt. Sie soll am 15. Juli in Kraft treten.

Quelle: TASR

Jakob Horsch, Foto: TASR

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