Der Angeklagte Daniel B., den das Sonderstrafgericht in Pezinok im März wegen mehrerer extremistischer Straftaten nicht rechtskräftig verurteilt hatte, wurde am Dienstag (7.4.) vom Obersten Gerichtshof aus der Haft entlassen. Die Entscheidung ist rechtskräftig. Daniel B. wurde im März vom Sonderstrafgericht in Pezinok in allen Anklagepunkten für schuldig befunden, die sich auf mehrere extremistische Straftaten beziehen. Das Gericht verhängte gegen ihn eine Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren, die für vier Jahre zur Bewährung ausgesetzt ist. Sowohl Staatsanwalt Michal Stanislav als auch Daniel B. legten gegen alle Teile des Urteils Berufung ein. Das Sonderstrafgericht entließ den Angeklagten gleichzeitig aus der Untersuchungshaft, doch der Staatsanwalt legte gegen diesen Beschluss Beschwerde ein. Daniel B. blieb somit bis zur Entscheidung des Obersten Gerichtshofs in Untersuchungshaft.
Quelle: TASR