Das slowakische Innenministerium schlägt vor, Ausländern nach Ablauf ihres vorübergehenden Schutzes die Möglichkeit zu gewähren, einen vorübergehenden Aufenthalt zu beantragen. Sie müssten jedoch Unterlagen zum Zweck des Aufenthalts oder einen Nachweis zur Sicherstellung einer Unterkunft vorlegen. Dies geht aus dem Entwurf einer Novelle zum Gesetz über den Aufenthalt von Ausländern hervor, der von der Regierung bei einer Auswärtssitzung in der Gemeinde Veľké Zálužie im Bezirk Nitra am Mittwoch (25.3.) verabschiedet wurde. Falls die Ausländer keinen Aufenthalt beantragen, könnten sie nach der Gesetzesänderung noch ein Jahr nach Ablauf ihres Statuts als Personen mit vorübergehendem Schutz in der Slowakei bleiben. Ein solcher Aufenthalt würde jedoch nur zum Zweck der freiwilligen Rückkehr in das Heimatland gewährt. Der Aufenthalt auf dem Gebiet der Slowakei würde für Ausländer automatisch erlöschen, sobald sie das Land verlassen. Das Gesetz soll am 15. Juli in Kraft treten.
Quelle: TASR