Das slowakische Verfassungsgericht wird über die Auslegung des Verfassungsgesetzes zur Haushaltsverantwortung entscheiden. Es soll die Frage klären: Wann muss die slowakische Regierung das Parlament um ein Vertrauensvotum ersuchen, nachdem die Staatsverschuldung die festgelegte Grenze des Anteils am Bruttoinlandsprodukt überschritten hat? Der Antrag einer Gruppe von Oppositionsabgeordneten wurde am Mittwoch (11.3.) vom Verfassungsgericht zur weiteren Bearbeitung angenommen. Sie bezeichnen das Vorgehen der Regierung, die das Parlament in seiner Sitzung letzten November und Dezember nicht um ein Vertrauensvotum ersucht hatte, als „einen Verstoß gegen den Grundsatz der parlamentarischen Demokratie, der politischen Verantwortung der Exekutive und der Rechtsstaatlichkeit in ihrer materiellen Bedeutung“. Das Europäische Statistikamt Eurostat veröffentlichte letzten Oktober einen Bericht, wonach die Staatsverschuldung der Slowakei 59,7 Prozent des Bruttoinlandsprodukts erreichte. Die Abgeordneten weisen darauf hin, dass die Regierung gemäß dem Gesetz über die Schuldenbremse im Nationalrat nun umgehend die Vertrauensfrage stellen müsse.
Quelle: TASR