Staatliche Behörden im Zuständigkeitsbereich des Innen-, Finanz- und Arbeitsministeriums sowie andere Institutionen sollen fortlaufend Kontrollen von Nichtregierungsorganisationen durchführen. Dabei sollen sie sich vor allem auf die Einhaltung der gesetzlichen Bedingungen für deren Tätigkeit konzentrieren. Dies geht aus einem Dokument hervor, das die Regierung am Mittwoch (18.2.) verabschiedet hat. Damit reagierte das Kabinett auf die Entscheidung des Verfassungsgerichts der Slowakischen Republik, die nach Ansicht der Regierung die Erhöhung der Transparenz von Nichtregierungsorganisationen blockiert hat. Die Abgeordneten verabschiedeten das Gesetz über Nichtregierungsorganisationen bereits im April letzten Jahres. Die neuen Regeln sollten die NGOs beispielsweise verpflichten, Transparenzberichte zu veröffentlichen, über die Verwendung öffentlicher Gelder zu informieren und Spender anzugeben. Die Opposition und der Ombudsmann Róbert Dobrovodský hatten sich deshalb an das Verfassungsgericht gewendet. Dieses erklärte die Novelle im Dezember letzten Jahres für verfassungswidrig. Seiner Meinung nach griff sie in grundlegende und politische Rechte ein. Die Regierung hat nun eine Verordnung verabschiedet, mit der die Kontrollen von Nichtregierungsorganisationen verstärkt werden sollen. Zur Durchführung dieser Kontrollen sollen die Behörden ihre Kontrollteams um mindestens zehn Prozent stärken. „Die größte Gefahr in diesem Land stellen Nichtregierungsorganisationen dar, die politische Aktivitäten ausüben, ähnlich wie politische Parteien, jedoch ohne jegliche öffentliche Kontrolle und ohne jegliche politische Verantwortung“, erklärte Ministerpräsident Robert Fico (Smer-SD).
Quelle: TASRStaatliche Behörden sollen Nichtregierungsorganisationen kontrollieren
19. 02. 2026 12:48 | Nachrichten
Jana Hrbeková; Foto: TASR
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