Das slowakische Verfassungsgericht hat die Wirksamkeit der Strafprozessnovelle ausgesetzt, die die Unverwendbarkeit der von einer kooperierenden Person gewonnenen Beweise betrifft. Dies geschah auf Antrag einer Gruppe von Oppositionsabgeordneten, den das Verfassungsgericht zur weiteren Verhandlung angenommen hatte. Auch Generalstaatsanwalt Maroš Žilinka und das Sonderstrafgericht hatten die Novelle des Strafgesetzbuches vor dem Verfassungsgericht angefochten. Ihre Anträge wurden ebenfalls vom Verfassungsgericht zur weiteren Verhandlung angenommen und zu einem gemeinsamen Verfahren zusammengefasst. Wäre die Wirksamkeit der Bestimmung nicht ausgesetzt worden, hätte dies laut Verfassungsgericht „zweifellos zu Eingriffen in eine Vielzahl laufender Strafverfahren geführt, infolgedessen die Rechte der Geschädigten sowie der kooperierenden Beschuldigten selbst gefährdet worden wären“. Die Novelle zum Strafgesetzbuches mit Änderungen in der Strafprozessordnung wurde vom Parlament in einem verkürzten Gesetzgebungsverfahren angenommen. Die Koalitionsabgeordneten argumentierten mit dem Missbrauch der Institution des Reumütigen, beispielsweise bei der Verurteilung von Personen auf der Grundlage von Aussagen, die sich als unzuverlässig erwiesen haben.
Quelle: TASR