Das Verfassungsgericht der Slowakischen Republik wendet sich im Fall einer Initiative der Nationalratsabgeordneten zum Gesetz über den öffentlich-rechtlichen Fernseh- und Rundfunksender STVR an den Gerichtshof der Europäischen Union. Die Fragen betreffen die Vereinbarkeit des Gesetzes mit dem Europäischen Medienfreiheitsakt (EMFA). Umstritten sind insbesondere die Verfahrensweisen bei der Auswahl des Generaldirektors und der Mitglieder des STVR-Rates, die Eignung der Kandidaten, die Unabhängigkeit der Mitglieder des STVR-Rates von der Exekutive und die Gewährleistung der redaktionellen Unabhängigkeit. Die letzte Frage bezieht sich auf die Gründung des STVR selbst, das das bisherige öffentlich-rechtliche Medium RTVS ersetzt hat. Die Verfassungsbeschwerde wurde Anfang Sommer 2024 von Abgeordneten der Opposition eingereicht. Ihrer Meinung nach verstößt das Gesetz gegen die slowakische Verfassung und gegen europäisches Recht. In der Beschwerde beanstandeten sie neben dem Inhalt der Gesetzgebung auch den Prozess ihrer Verabschiedung, einschließlich des Ausschlusses der Öffentlichkeit von der Ausarbeitung des Gesetzes und der Verkürzung der Debatte im Parlament.
Quelle: STVR