Der Generalstaatsanwalt Maroš Žilinka hat sich am Mittwoch (14.1.) wegen der Änderung des Strafgesetzes an das slowakische Verfassungsgericht gewandt. Er beantragt die Einleitung eines Verfahrens zur Überprüfung der Verfassungskonformität dieser Rechtsvorschriften. Insbesondere beanstandet er die Änderung der Strafprozessordnung, die die Nichtverwendbarkeit von Beweisen betrifft, die von einer kooperierenden Person stammen. Aus diesem Grund beantragt er die Aussetzung der Wirksamkeit der angefochtenen Rechtsvorschrift. Žilinka informierte darüber in einem sozialen Netzwerk. Nach Ansicht von Justizminister Boris Susko (Smer-SD) bringt die Novelle zum Strafgesetz, mit der auch die Strafprozessordnung im Bereich der sogenannten Reumütigen geändert wird, keine Revolution, sondern gesunden Menschenverstand und juristische Logik. Die Novelle wurde auch von der Opposition kritisiert.
Quelle: TASR