Der slowakische Oberste Gerichtshof hat am Dienstag (13.1.) den Freispruch des Sonderstrafgerichts im Fall Štefan Harabin bestätigt. Der frühere Justizminister war wegen Billigung der russischen Aggression in der Ukraine angeklagt worden. Das Urteil ist rechtskräftig. Harabin begrüßte es. Laut ihm verstoße Russland nicht gegen internationales Recht, sondern verteidige lediglich sein Territorium. Der Staatsanwalt der Bezirksstaatsanwaltschaft Trnava Martin Nociar respektiert die Entscheidung. Wie er mitteilte, muss er sich mit der Urteilsbegründung des Obersten Gerichtshofs gründlich vertraut machen. Die Anklage hatte der Staatsanwalt der ehemaligen Sonderstaatsanwaltschaft im Juni 2023 erhoben. Demnach schrieb Harabin kurz nach Beginn der russischen Aggression in der Ukraine in einem sozialen Netzwerk, er würde dasselbe tun wie der russische Präsident Wladimir Putin, wobei er von einer Pazifizierung der Nazis sprach.
Quelle: TASR