Generalstaatsanwalt wendet sich wegen Strafgesetznovelle ans Verfassungsgericht

Generalstaatsanwalt wendet sich wegen Strafgesetznovelle ans Verfassungsgericht

Der slowakische Generalstaatsanwalt Maroš Žilinka wird sich wegen der aktuellen Novelle zum Strafgesetz an das Verfassungsgericht wenden und die Einleitung eines Verfahrens bezüglich einer Prüfung der Rechtskonformität vorschlagen. Dies gab er in einem sozialen Netzwerk am Montag (29.12.) bekannt. Žilinka hatte die Novelle dabei bereits während des gesetzgebenden Prozesses kritisiert. Als schädlich bezeichnete er dabei insbesondere die enthaltenen Änderungen in der Strafprozessordnung. Nach Ansicht des Justizministers Boris Susko (Smer-SD) bringt die Strafgesetznovelle keine Revolution, jedoch gesunden Menschenverstand und juristische Logik. Die Gerechtigkeitsgrundsätze bleiben seiner Meinung nach erhalten. Die Oppositionsparteien sind überzeugt, dass die Novelle die Probleme der „Mafia“ klärt und den Menschen Straffreiheit sichert, die schwerwiegende Straftaten begehen.

Quelle: TASR

Kerstin Plaschke-Jakubik, Foto: TASR

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