Böller in der Slowakei verboten

Böller in der Slowakei verboten

Böller, Blitzknaller, Böller-Batterien und ähnliche Produkte, deren Haupteffekt Lärm ist, dürfen in der Slowakei weder verkauft noch verwendet werden. Es handelt sich dabei um Feuerwerkskörper der Kategorien F2 und F3. Wie der Vorsitzende der Vereinigung der Verkäufer von Feuerwerkstechnik Tomáš Šmitala erklärte, ist der Verkauf sonstiger Feuerwerkskörper vom 1. bis 31. Dezember des Kalenderjahres zulässig. Die erlaubten Feuerwerkskörper dürfen dabei nur am 31. Dezember von 18 bis 24 Uhr und am 1. Januar von Mitternacht bis 2 Uhr verwendet werden. Der Verwendungsort muss dabei mindestens 250 Meter von Krankenhäusern, Heilanstalten, Hospizen, Senioren- und Pflegeheimen, Quarantänestationen, Tierheimen, Tierrettungsstationen und Tierkliniken mit stationärer Abteilung sowie auch von Zoos entfernt sein. Die Gemeinden können dabei zum Schutz der öffentlichen Gesundheit und Ordnung die Verwendung von Feuerwerkskörpern der Kategorien F2, F3, P1 und T1 auf ihrem Gebiet einschränken oder verbieten. Nach der Verwendung von Feuerwerkskörpern sind die Leute zudem verpflichtet, den entstandenen Müll zu entsorgen. Die Polizei verstärkt an Silvester die Streifen und ruft die Öffentlichkeit zur Einhaltung der Regeln und zu einem verantwortungsbewussten Verhalten auf.

Quelle: STVR, TASR

Kerstin Plaschke-Jakubik, Foto: TASR

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