Der slowakische Präsident Peter Pellegrini hat noch vor den Weihnachtsfeiertagen eine Änderung des Strafgesetzbuches unterzeichnet. Als Anhängsel der Wiedereinführung des Drei-Verstöße-Gesetzes bei wiederholtem geringfügigen Diebstahl führt die Legislative auch weitere Änderungen ein. Dazu zählen etwa der Strafbestand der Störung von Wahlkampagnen durch Handlungen einer „ausländischen Macht“ und eine besonders umstrittene Verschärfung der Kronzeugenregelung. Hat ein Kronzeuge einmal vor Gericht oder gegenüber einem Ermittler gelogen und ist dies erwiesen, so sollen seine späteren Aussagen nicht mehr als Beweismittel gelten. Generalstaatsanwalt Maroš Žilinka bedauert, dass vor dem Beschluss der Änderungen keine Expertenmeinungen angehört wurden und sie der Präsident dennoch unterzeichnete. Vertreter der Oppostion kritisieren, dass die Verrschärfung der Kronzeugenregelung künftig Kriminellen helfen würde. Sie sprechen zudem von einem Versagen des Staatsoberhauptes und wenden sich an das Verfassungsgericht.
Quelle: STVR