Für geringfügigen Diebstahl wird im Strafgesetzbuch erneut die Regel „drei Mal und genug“ eingeführt. Es gilt also die Strafbarkeit der Wiederholung von Ordnungswidrigkeiten. Dies geht aus einer Novelle zum Strafgesetzbuch hervor, die am Donnerstag (11.12.) von den Nationalratsabgeordneten verabschiedet wurde. Die neue Gesetzgebung enthält auch weitere Änderungen. So wird beispielsweise der Straftatbestand der Wahlkampfbehinderung auch auf Handlungen „ausländischer Mächte“ ausgeweitet. In der Begründung heißt es, dass der freie politische Wettbewerb bei den Parlamentswahlen 2023 von ausländischen Mächten beeinflusst worden sei. Mit Freiheitsentzug bis zu einem Jahr soll künftig bestraft werden, wer „in Verbindung mit einer ausländischen Macht oder einem ausländischen Akteur” gegen das Verbot verstößt, während des Wahlkampfs politische Parteien, Bewegungen, Koalitionen oder Kandidaten zu unterstützen oder zu benachteiligen. Eingeführt wird auch eine Freiheitsstrafe von bis zu sechs Monaten für die öffentliche Leugnung oder Infragestellung der Nachkriegsordnung nach dem Zweiten Weltkrieg, „die auf der Grundlage von Rechtsakten der repräsentativen Organe der Tschechoslowakischen Republik oder des Slowakischen Nationalrats entstanden ist“. Die neue Gesetzgebung ändert auch die Strafprozessordnung, insbesondere die Institution der kooperierenden Angeklagten – der sogenannten Reumütigen. Dieses Institut wird nach Ansicht der Abgeordneten beispielsweise bei der Verurteilung von Personen auf der Grundlage von Aussagen eines Reumütigen missbraucht, die sich als unzuverlässig erwiesen haben. Das Parlament hatte die Novelle in einem Eilverfahren beraten.
Quelle: TASR