Geringfügige Diebstähle sollen wieder ins Strafgesetzbuch aufgenommen werden. Nach der Regel „dreimal und genug“ soll es dabei helfen, Täter, die innerhalb eines Jahres dreimal hintereinander ein ähnliches Vermögensdelikt begehen, mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren zu bestrafen. Dies folgt aus einer Änderung des Strafgesetzbuches, die am Mittwoch (10.12.) vom slowakischen Parlament in die zweite Lesung gebracht wurde. Mit der Gesetzesänderung reagiert die Regierung auf die zunehmenden Eigentumsdelikte und die verstärkte Aggressivität in der Gesellschaft. Aus den Ausschussberatungen wurden zudem mehrere Ergänzungen zum Gesetzentwurf hinzugefügt. So soll beispielsweise unter anderem der Straftatbestand der Wahlbehinderung auf Handlungen einer „ausländischen Macht“ ausgeweitet werden.
Quelle: TASR