Die Europäische Kommission wird von der Slowakei eine Erklärung zu dem von der Regierung verabschiedeten Gesetzentwurf verlangen, der die Abschaffung des Amtes zum Schutz von Hinweisgebern (ÚOO) und dessen Ersatz durch ein neues Amt vorsieht. „Wir sind uns bewusst, dass die slowakische Regierung einen Gesetzentwurf vorgelegt hat, der im Parlament im abgekürzten Gesetzgebungsverfahren verabschiedet werden soll. Selbstverständlich werden wir das Gesetz nach seiner Verabschiedung analysieren“, betonte Kommissionssprecher Markus Lammert. Er erinnerte daran, dass die EU-Richtlinie zum Schutz von Hinweisgebern von den Mitgliedstaaten verlangt, autonome und unabhängige Stellen einzurichten, die für die Annahme und Untersuchung von Hinweisen auf Verstöße gegen das EU-Recht in den von der Richtlinie abgedeckten Bereichen zuständig sind. „Die Europäische Kommission wird sich daher an die slowakischen Behörden wenden, um eine Erklärung zu erhalten und die Situation richtig zu verstehen“, schloss der Kommissionssprecher. Die Regierung hat am Samstag einen Gesetzentwurf verabschiedet, mit dem eine neue zentrale Behörde zum Schutz der Opfer von Straftaten und der Hinweisgeber auf gesellschaftsschädigendes Verhalten eingerichtet werden soll. Sie soll die bisherige ÚOO ersetzen und auch die Zuständigkeit für die Entschädigung von Opfern von Straftaten vom Justizministerium (MS) der Slowakischen Republik übernehmen.
Quelle: TASR