Die Regierung hat am Mittwoch eine Novelle zum Strafgesetzbuch gebilligt. Für den Fall eines kleinen Diebstahls wird damit erneut die Regel „Dreimal und Schluss“ eingeführt. Falls sich jemand dreimal hintereinander im Laufe eines Jahres eines Vermögensdelikts schuldig macht, kann er mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren bestraft werden. Die Regierung fordert den Nationalrat auf, die Gesetzesnovelle in einem gekürzten legislativen Verfahren zu verabschieden.
Quelle: SITA
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