Am Samstag ist die Novelle zur Verfassung in Kraft getreten. Laut der Rechtsnorm werden in der Verfassung zwei Geschlechter – Mann und Frau – verankert. Erweitert wird die verfassungsrechtliche Regelung der sozialen Rechte, insbesondere die Stellung der Familie und die Verankerung der elterlichen Rechte. In die Verfassung wird auch ein Verbot der Leihmutterschaft aufgenommen. Gleichzeitig garantiert das Grundgesetz neulich die Gleichstellung von Mann und Frau bei der Entlohnung für geleistete Arbeit. Die Novelle betone die Souveränität der Slowakei in grundlegenden kulturellen und ethischen Fragen, beim Schutz des Lebens und der Menschenwürde, dem Privat- und Familienleben, der Ehe, der Elternschaft und der Familie, der Kultur und der Sprache sowie den damit zusammenhängenden Angelegenheiten, insbesondere im Bereich Gesundheit, Erziehung und Bildung.
Quelle: SITA