Am Samstag (1.1.) trat die Gesetzesnovelle zu Mediendiensten in Kraft. Laut der Novelle sind die Sender, Anbieter von audiovisuellen Mediendiensten sowie Herausgeber von periodischen Publikationen verpflichtet, auf ihren Webseiten Informationen über die erhaltenen Finanzmittel für staatliche Werbung zu veröffentlichen. Die Pflicht bezieht sich auf die Bereitstellung von öffentlichen Mitteln sowie Finanzen von Organen der öffentlichen Macht oder von öffentlichen Subjekten anderer Länder. Dem Kulturministerium zufolge sei das Ziel der Novelle die Umsetzung der EU-Richtlinie und des Europäischen Aktes über Medienfreiheit (European Media Freedom Act – EMFA) in das slowakische Rechtssystem.
Quelle: TASR