Höchstgeschwindigkeit für Fußgänger auf 6 km/h festgelegt

Höchstgeschwindigkeit für Fußgänger auf 6 km/h festgelegt

Das slowakische Parlament hat am Dienstag (28.10.) eine Novelle zum Straßenverkehrsgesetz verabschiedet, die der Koalitionsabgeordnete Ľubomír Vážny (Smer-SD) vorgelegt hatte. Mit dieser Änderung soll unter anderem die Sicherheit der Fußgänger auf Fußwegen erhöht werden. Zu diesem Zweck beschränkt das Gesetz nun die Gehgeschwindigkeit auf sechs Stundenkilometer. Vážny begründete diesen Schritt mit der steigenden Anzahl von Kollisionen zwischen Fußgängern und den Benutzern von Elektrorollern, Fahrrädern und anderen Verkehrsmitteln mit Hilfsmotor. Eine weitere Änderung betrifft die Altersgrenze für obligatorische ärztliche Untersuchungen für Kraftfahrer. Diese müssen neuerdings aller fünf Jahre ab dem 70. Lebensjahr absolviert werden und nicht mehr ab dem 65. Lebensjahr. Dies begründete der Autor der Novelle mit Angaben aus der Polizeistatistik für das Jahr 2023, wonach Fahrer im Alter zwischen 65 und 70 Jahren nur ein Minimum an Unfällen verursacht haben.

Quelle: TASR

Kerstin Plaschke-Jakubik, Foto: TASR

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