Das slowakische Regierungsamt weist die Behauptung der Venedig-Kommission, dass die neue Regelung für Nichtregierungsorganisationen unangemessen sei, zurück. In ihrer unverbindlichen Stellungnahme habe die Venedig-Kommission die Ansicht und die rechtlichen Argumente der zuständigen Behörden auf nationaler und europäischer Ebene nicht berücksichtigt, darunter die des slowakischen Verfassungsgerichts und des Europarates. Die Kommission erklärte am Montag (13.10.), dass sie das Gesetz über NGOs hinsichtlich seiner Vereinbarkeit mit internationalen Menschenrechtsstandards als problematisch empfindet. Daher hält sie es für angebracht, die Aufhebung dieses Gesetzes in Betracht zu ziehen. Für den Fall, dass dies nicht geschieht, sprach sie mehrere Empfehlungen aus. Die Novelle ist seit Juni in Kraft. Sie verpflichtet die Organisationen, unter anderem einen Transparenzbericht zu erstellen und Informationen über die Verwaltung öffentlicher Mittel zugänglich zu machen. Aus einer Studie der Kammer der NGOs ergeht, dass die befragten Organisationen weder über personelle noch über finanzielle Kapazitäten verfügen, um den neuen Verpflichtungen nachzukommen.
Quelle: TASR