Der slowakische Präsident Peter Pellegrini hat am Dienstag (30.9.) die Verfassungsänderung unterzeichnet. Er betrachtet die Verfassungsmehrheit in Zeiten einer „enormen Spaltung der Gesellschaft“ als ein wichtiges Signal dafür, dass in einer konkreten Frage Einigkeit über das gesamte politische Spektrum hinweg besteht. Diese muss respektiert werden, teilte die Pressestelle der Präsidentschaftskanzlei mit. Wie sie erklärte, werden durch die Novelle zwei Geschlechter – Mann und Frau – in der Verfassung verankert. Erweitert wird die verfassungsrechtliche Regelung der sozialen Rechte, insbesondere die Stellung der Familie und die Verankerung der elterlichen Rechte. In die Verfassung wird auch ein Verbot der Leihmutterschaft aufgenommen. Gleichzeitig garantiert das Grundgesetz neulich die Gleichstellung von Mann und Frau bei der Entlohnung für geleistete Arbeit, so die Pressestelle. Die Novelle betone die Souveränität der Slowakei in grundlegenden kulturellen und ethischen Fragen, beim Schutz des Lebens und der Menschenwürde, dem Privat- und Familienleben, der Ehe, der Elternschaft und der Familie, der Kultur und der Sprache sowie den damit zusammenhängenden Angelegenheiten, insbesondere im Bereich Gesundheit, Erziehung und Bildung. Die Änderungen treten am ersten November in Kraft.
Quelle: TASR