Auch nach der Verabschiedung der Verfassungsänderung bleibt die Slowakei an internationales Recht gebunden, erklärte das Justizministerium in Reaktion auf die Stellungnahme der Europäischen Kommission. Sie bedauerte, dass die Novelle ihren Bedenken nicht Rechnung trägt. Diese betreffen insbesondere die Frage, inwiefern die Änderungen von Artikel 7 mit dem EU-Recht vereinbar sind. Wie der Leiter der Pressestelle des Justizministeriums Petar Lazarov sagte, wird der Inhalt der nationalen Identität auch unter Mitwirkung supranationaler Institutionen und des supranationalen Rechts im Rahmen des Dialogs, der Zusammenarbeit, der Loyalität, der Subsidiarität sowie der Verhältnismäßigkeit konstruiert. Er erklärte, dass der vorgeschlagene Wortlaut von Artikel 7 über die Souveränität der Slowakei in kulturellen und ethischen Fragen den Inhalt bestimmter Bereiche nicht festlegt, sondern sie für eine demokratische Lösung sowie die Wirkung des europäischen und internationalen Rechts offenlässt.
Quelle: TASR