Koalition schlägt neuen Straftatbestand der Beschädigung von Kriegsdenkmälern vor

Koalition schlägt neuen Straftatbestand der Beschädigung von Kriegsdenkmälern vor

Die Beschädigung von Kriegsdenkmälern, Kriegsgräbern und Kriegskulturdenkmälern könnte einen neuen Straftatbestand erfüllen. Dies schlug eine Gruppe von Koalitionsabgeordneten in einer Änderung des Strafgesetzbuches vor, die sie dem slowakischen Nationalrat vorlegte. Sie wiesen auf eine Häufung von Fällen einer Beschädigung oder Zerstörung von Kriegsdenkmälern hin. In ihrer Erklärung heißt es: „Handlungen, die systematisch Kriegsgräber, Kriegskulturdenkmäler, das Erbe des Ersten und Zweiten Weltkriegs und de facto das Erbe des Holocaust, der mit dem Sieg über den Faschismus endete, beschädigen, müssen heute als extremistischere Taten betrachtet werden, die sowohl gesellschaftlich verurteilt werden müssen, als auch potenzielle Täter, die ähnliche Taten beabsichtigen, davon abhalten oder zumindest mit einer Strafe für die begangene Tat bestrafen müssen.“

Quelle: TASR

Jürgen Rendl, Foto: TASR

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