Das slowakische Regierungsamt empfängt am Donnerstag (21. 8.) Vertreter der Venedig-Kommission im Zusammenhang mit der Novelle des Gesetzes über gemeinnützige Organisationen und den geplanten Änderungen der Verfassung der Slowakischen Republik. Die Novelle des Gesetzes über gemeinnützige Organisationen ist seit Juni in Kraft. Für Organisationen führt sie beispielsweise die Verpflichtung ein, einen Transparenzbericht zu erstellen und Informationen über die Verwaltung öffentlicher Mittel zugänglich zu machen. Bezüglich der Gesetzesnovelle wandte sich der öffentliche Bürgerbeauftragte Róbert Dobrovodský an das Verfassungsgericht der Slowakischen Republik. Seiner Meinung nach verstoßen einige Teile des Gesetzes gegen den Grundsatz der Freiheit, erschweren die Beteiligung der Zivilgesellschaft am öffentlichen Leben und führen zu unangemessenen staatlichen Eingriffen in Nichtregierungsorganisationen. Die Regierung kritisierte ihn dafür. Über die Verfassungsänderung sollen die Abgeordneten auf der September-Sitzung abstimmen. Dem Vorschlag zufolge sollen unter anderem die zwei Geschlechter Mann und Frau in der Verfassung verankert werden.
Quelle: TASR