Die Auslegung des Gesetzes über Nichtregierungsorganisationen muss präzisiert werden. Darin stimmten am Dienstag (19.8.) der Parlamentsvorsitzende Richard Raši (Hlas-SD) und Vertreter der Kammer der NGOs sowie Repräsentanten der Plattformen dieser Organisationen überein. Mit konkreten Lösungen soll sich der Regierungsrat für NGOs befassen. Die Novelle zum Gesetz über gemeinnützige Organisationen ist seit Juni in Kraft. Sie führte beispielsweise die Verpflichtung für Organisationen ein, einen Transparenzbericht zu erstellen und Informationen über die Verwaltung öffentlicher Mittel zugänglich zu machen. Der Bürgerbeauftragte Róbert Dobrovodský ist der Ansicht, dass einige Teile der Novelle gegen den Grundsatz der Freiheit verstoßen, die Beteiligung der Zivilgesellschaft am öffentlichen Leben erschweren und unangemessene staatliche Eingriffe einführen, die eine „Bespitzelung” von NGOs ermöglichen. Deshalb wandte er sich an das Verfassungsgericht. Das Regierungsamt wirft dem Ombudsmann vor, sich damit auf die Seite der politischen Opposition gestellt zu haben.
Quelle: TASR