Klage gegen Slowakei beim EU-Gerichtshof

Klage gegen Slowakei beim EU-Gerichtshof

Die Europäische Kommission hat am Donnerstag (17.7.) beschlossen, die Slowakei vor dem Gerichtshof der Europäischen Union zu verklagen, weil sie die Richtlinie über das Recht auf Zugang zu einem Rechtsanwalt und das Recht auf Kommunikation nach der Haft nicht ordnungsgemäß in das nationale Recht umgesetzt hat. Die Kommission hatte der Slowakei erstmals im Juni 2023 ein offizielles Aufforderungsschreiben zur Behebung des Problems übermittelt, weitere Mahnungen folgten im November 2023 und schließlich im Juli 2024. Nach Prüfung aller Rückmeldungen kam sie zu dem Schluss, dass die Slowakei die Bestimmung über den Anwendungsbereich der Richtlinie und bestimmte Vorschriften, die Ausnahmen vom Recht auf Zugang zu einem Rechtsanwalt zulassen, nicht ordnungsgemäß in ihr Recht umgesetzt hat. Die EU-Exekutive erklärte, dass in der Slowakei nach wie vor Bedenken hinsichtlich des Status von Verdächtigen bestehen, gegen die formell noch keine Anklage erhoben wurde.

Quelle: TASR
Jana Hrbeková; Foto: TASR

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