Europäischer Gerichtshof wies Antrag von Ombudsmann in Sachen Jozef Chovanec ab

Europäischer Gerichtshof wies Antrag von Ombudsmann in Sachen Jozef Chovanec ab

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat den Antrag des slowakischen Ombudsmannes Róbert Dobrovodský auf eine Intervention in der zwischenstaatlichen Beschwerde im Zusammenhang mit dem Tod des slowakischen Staatsbürgers Jozef Chovanec auf dem belgischen Flughafen Charleroi abgewiesen. In diesem Fall geht es um den Vorwurf polizeilicher Willkür und die angebliche Verletzung des Rechts auf Leben eines slowakischen Bürgers. Dobrovodský wollte in diesem Fall als Drittpartei auftreten und dem Gericht seine Kenntnisse zu breiteren Systemfragen zur Verfügung stellen. Jozef Chovanec war am 27. Februar 2018 drei Tage nach einem polizeilichen Eingriff in einer Zelle auf dem Flughafen Charleroi verstorben. Ein belgisches Gericht hatte letztes Jahr in seinem Urteil festgestellt, dass niemand strafrechtlich für seinen Tod verantwortlich sei und es sich um eine bedauernswerte Verkettung tragischer Umstände gehandelt habe.

Quelle: TASR

Kerstin Plaschke-Jakubik, Foto: AP/TASR

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