Ein Referendum über Sanktionen gegen Russland kann nicht ausgerufen werden. Darüber informierte der slowakische Staatspräsident Peter Pellegrini am Mittwoch. „Die Verfassung der Slowakischen Republik erlegt dem Präsidenten die Verantwortung für die Verfassungsmäßigkeit und Rechtmäßigkeit der Ausrufung eines Referendums auf. Wenn der Präsident jedoch feststellt, dass eine der vorgeschriebenen verfassungsmäßigen und rechtlichen Bedingungen für die Durchführung eines Referendums nicht erfüllt ist, kann er es nicht ausrufen, und dies ist auch der Fall bei dieser Petition, die ich in den letzten Wochen geprüft habe“, betonte Pellegrini. Mehr dazu im heutigen Tagesthema.
Quelle: TASR
Jana Hrbeková, Foto: TASR