Das Verfassungsgericht der Slowakischen Republik wird die Verfassungsmäßigkeit der am 1. Januar 2025 in Kraft getretenen Novelle zum Gesetz über den Schutz von Natur und Landschaft prüfen. Am Mittwoch (15. 1.) akzeptierte das Gericht den Antrag einer Gruppe von Oppositionsabgeordneten, die die Novelle in ihrer Gesamtheit angefochten hatten, für weitere Verfahren. Gleichzeitig gab es ihrem Antrag auf Aussetzung der Wirksamkeit des Gesetzes nicht statt. Der Nationalrat der Slowakischen Republik hatte die Novelle am 7. November gebilligt. „Diese Novelle ist der schlechteste Gesetzgebungsakt dieser Koalition im Umweltbereich“, erklärte die PS-Abgeordnete Tamara Stohlová im Dezember. Ihr zufolge schwächt das Gesetz die Naturschutzbehörden und führt zu einer „systematischen Zerstörung der Umwelt“. Das größte Problem sei die grundsätzliche Einschränkung der Rechte der Öffentlichkeit in Verfahren nach dem Natur- und Landschaftsschutzgesetz. „In ihnen wird zum Beispiel über Bauprojekte in Schutzgebieten, den Holzeinschlag, die Abholzung in Städten oder die Gewinnung von Bodenschätzen entschieden“, sagte Stohlová. Die Opposition beanstandete auch das Verfahren, mit dem die Änderung angenommen wurde.
Quelle: TASR