Die ehemaligen Mitglieder des Justizrates Ján Mazák, Eva Mišíková, Katarína Javorčíková und Ľudovít Bradáč sind mit ihren Verfassungsbeschwerden gegen ihre Entlassung aus diesem Organ der richterlichen Legitimität gescheitert. Das slowakische Verfassungsgericht wies ihre Beschwerden ab. Mazák, der dem Justizrat zuvor vorgestanden hatte, war am 2. Mai dieses Jahres vom slowakischen Parlament abberufen worden. Javorčíková, Mišíková und Bradáč wurden von der Regierung schon im November letzten Jahres aus ihren Ämtern entlassen. Über ihre Beschwerden entschied der Verfassungsgerichtshof in einer geschlossenen Sitzung am 30. Mai.
Quelle: TASR
Kerstin Plaschke-Jakubik, Foto: TASR