Der Nationalrat hat einfacheren Verfahren beim Abholzen grünes Licht gegeben. Die Parlamentarier verabschiedeten am Mittwoch (22.5.) eine Änderung des Natur- und Landschaftsschutzgesetzes, die im Schnellverfahren beraten wurde. Eine Genehmigung zur Fällung wird dann erforderlich, wenn das Gehölz beispielsweise auf einem Friedhof, an öffentlich zugänglichen Orten, als Solitär oder Teil einer Allee wächst. Das Umweltministerium verspricht sich von der Novelle eine übersichtlichere Landschaft. Dies sei eine Präventivmaßnahme, um Begegnungen zwischen Mensch und Bär sowie Schäden an landwirtschaftlichen Kulturen und Obstgärten durch Wildtiere zu verringern.
Quelle: TASR
Marika Antašová, Foto: TASR