Softdrinks mit Zucker- oder Süßstoffzusatz, darunter Flaschengetränke, Sirup und Energydrinks, sollen ab nächstem Jahr mit einer neuen Verbrauchssteuer belegt werden. Dies sieht der Entwurf eines Gesetzes zur Besteuerung von gesüßten Softdrinks vor, der am Mittwoch (22.5.) vom Kabinett gebilligt wurde. Die Steuer soll von Unternehmen abgeführt werden, die die erste Inlandslieferung des Getränks vornehmen. Ausgenommen sind unter anderem gesüßte Milch- und Joghurtgetränke. Das Finanzministerium schätzt, dass die neue Steuer nächstes Jahr mehr als 79 Millionen Euro in den Staatshaushalt einbringen könnte.
Quelle: TASR
Marika Antašová, Foto: TASR