Wegen des Auftretens von Braunbären wird neuerdings eine Notfallsituation ausgerufen, ähnlich wie bei einem Erdbeben oder einem Terroranschlag. Wird so eine Notfallsituation ausgerufen, ist es verboten, Köder zu schaffen, die Bären anlocken könnten. Gleichzeitig wird die Gemeinde verpflichtet sein, bestehende Köderplätze auf dem Gebiet der ausgerufenen Notfallsituation zu beseitigen. Dies ergeht aus einer Novelle zum Naturschutzgesetz, mit der auch das Zivilschutzgesetz geändert wird. Diese Regelung haben die slowakischen Nationalratsabgeordneten am Dienstag (21.5.) im Schnellverfahren beschlossen. Sollten die Köderplätze kein Grund für das Auftreten der Bären sein, ermöglicht die Novelle eine Eliminierung problematischer Tiere, die durch ihr Verhalten eine potenzielle Gefahr für Leben, Gesundheit und Vermögen darstellen.
Quelle: TASR