Präsidentin unterzeichnete die Strafgesetznovelle zu Verjährungsfristen

Präsidentin unterzeichnete die Strafgesetznovelle zu Verjährungsfristen

Die slowakische Präsidentin Zuzana Čaputová hat eine Änderung des Strafgesetzes unterzeichnet, die die Beibehaltung der ursprünglichen 20-jährigen Verjährungsfristen für Straftaten wie Vergewaltigung oder sexuellen Missbrauch vorsieht, teilte ihr Sprecher Martin Strižinec mit. Das Gesetz soll am 15. März in Kraft treten. Am selben Tag hätte eine am 8. Februar verabschiedete „große Novelle" des Strafgesetzes in Kraft treten sollen, die eine Verkürzung der Verjährungsfristen regelte. Das slowakische Verfassungsgericht setzte jedoch die Wirksamkeit eines Großteils ihrer Änderungen aus.

Quelle: TASR

Marika Antašová, Foto: TASR

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