Für Straftaten wie Vergewaltigung oder sexuellen Missbrauch bleibt die derzeitige Verjährungsfrist von 20 Jahren bestehen. Dies ergeht aus einer Novelle zum Strafgesetzbuch, die am Mittwoch (28.2.) von den Mitgliedern des Nationalrats der Slowakischen Republik bewilligt wurde. Die Abgeordneten hatten darüber in einem verkürzten Gesetzgebungsverfahren diskutiert. Das neue Gesetz soll ab dem 15. März in Kraft treten, wenn auch die am 8. Februar verabschiedete „große Novelle“ zum Strafgesetzbuch in Kraft treten soll. Der Änderungsantrag wurde von allen 136 anwesenden Abgeordneten unterstützt.
Quelle: TASR
Jana Hrbeková, Foto: TASR